Erdbestattung

Zu den Traditionellen Formen der Bestattung, zählt auch die Erdbestattung.

Hierbei haben Sie die Möglichkeit in Reihen-, Wahl-, und Rasengräbern zu bestatten. Reihengräber sind für die Beisetzung von nur einem Verstorbenen vorgesehen. Das Nutzungsrecht wird hierbei im allgemeinen nicht verlängert, es sei den, die Friedhofssatzung lässt dies zu.

Bei der Bestattung in einem Wahlgrab haben Sie zunächst die Möglichkeit zwischen ein- bzw. mehrstelligen Wahlgräbern. Auch eine Tiefenbestattung ist auf vielen Friedhöfen möglich. Weiterhin kann das Nutzungsrecht verlängert werden. Erdbestattungen können auch in anonymen und pflegefreien Rasengräbern erfolgen.


Die Feuerbestattung

Die Kremierung ist nichts neues,...

...schon im alten Griechenland fanden Kremierungen  statt. Im 5. Jahrhundert verschwand das Kremieren unter dem Einfluss des Christentums. Karl der Große stellte 785 die Todesstrafe auf Kremierungen aus.

Urnenreihengräber sind für die Beisetzung von nur einer Urne vorgesehen. Das Nutzungsrecht wird hierbei im allgemeinen nicht verlängert, es sei denn, die Friedhofsverwaltung lässt dies zu. Bei der Bestattung in einem Urnenwahlgrab haben Sie zunächst die Möglichkeit mehrere Urnen zu bestatten. Auch eine Tiefenbestattung ist auf vielen Friedhöfen möglich.

Weiterhin können Urnenbestattungen in anonymen und pflegefreien Rasengräbern erfolgen. Außerdem werden Urnen in verschiedenen Meeren (Seeurnenbestattung) beigesetzt oder auf Streuwiesen (Oase der Ewigkeit) verstreut.

Wir bieten Ihnen weiterhin die Möglichkeit die Urne in einem Wald zu bestatten. Informationen zur Bestattung im RuheForst (Waldbestattung) finden Sie hier.


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