Fehl- / Totgeburtenbestattungen

Seit September 2003 ist das Bestattungsgesetz von NRW in Kraft.  Es gab eine große Veränderung im Bereich von Fehl- und Totgeburtenbestattungen.

Fehl- und Totgeburten werden ohne Alter und Gewichtsbegrenzung bestattet. Krankenhäuser sind verpflichtet ein Elternteil über das Bestattungsrecht zu informieren. Sollten die Eltern sich gegen eine eigene Durchführung der Bestattung aussprechen, so ist das Krankenhaus verpflichtet eine Bestattung auf eigene Kosten zu veranlassen.

Im Kreis Neuss wurden in einigen Städten Schmetterlingsfelder eingerichtet, wo Fehl- und Totgeburten bestattet werden können. Eine Bestattung kann in einigen Fällen auch in vorhandenen Gräbern erfolgen.

Wenn Sie es wünschen sind wir Ihr Begleiter in dieser schweren Zeit. Weitere Informationen und Unterstützung finden sie hier. (www.schmetterling-neuss.de)


Wir sind für Sie da!
Telefon Neuss:
02131 - 46 00 66
Telefon Meerbusch:
02132 - 93 70 90

Tag und Nacht hilfsbereit.